August 2018 – Immer mehr Praxen von Finanzinvestoren aufgekauft
In den letzten Jahren hat es sich in der Finanzbranche zu einem Trend entwickelt, (zahn-)medizinische Einrichtungen zu kaufen – die Inhaberschaft durch den tatsächlich in der Praxis tätigen Arzt bzw. Zahnarzt wird immer seltener.
Rechtsanwältin Doris Mücke greift diesen Aspekt in einem Artikel für die Ausgabe 07/2018 des Magazins „PA Privatliquidation aktuell“ auf. Sie erklärt, wie es zu dieser Entwicklung gekommen ist und auf welchen rechtlichen Grundlagen (§95 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V.) die Übernahme durch Finanzinvestoren basiert.
Die inhabergeführte Praxis: bald schon Vergangenheit?
Auch für die kommenden Jahre prognostiziert Frau Mücke einen deutlichen Anstieg der investorgeführten Praxen, vor allem, weil durch die Übernahme von erheblichen Gewinnchancen auszugehen ist. Sie betont jedoch, dass kritisch zu hinterfragen ist, inwiefern sich die finanziellen Interessen und die medizinische Sichtweise vereinen lassen.
Gemeinschaftspraxis Dres. Hoyer: keine Verpflichtungen gegenüber Finanzinvestoren
Aus diesem Grund legen wir großen Wert darauf, dass unsere Praxis auch weiterhin inhabergeführt bleibt. Wir möchten Ihnen, unseren Patienten, eine optimale oralchirurgische bzw. kieferorthopädische Behandlung ermöglichen – eine rein wirtschaftlich orientierte Denkweise widerspricht ganz klar unserer Philosophie.
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Quellenangabe: Artikel „Finanzinvestoren kaufen Zahnarztpraxen – wie ist dies möglich?“
Autorin: Doris Mücke
Erschienen in der Ausgabe 07/2018 der PA Privatliquidation aktuell, S. 3 & 4